Förderungsmöglichkeiten im Überblick
Jetzt gleich checken - was trifft auf Sie zu.
- Sitz in Leipzig
- Gründung nicht länger als 3 Jahrezurückliegend
- 50% Gesamtförderung
- bis zu 2000€ für Sie
- Ab Investitionshöhe von 1000€ netto
- kein verarbeitendes Gewerbe/Handwerk
- ist nicht andersweitig Förderfähig
- Sitz in Leipzig
- Gründung nicht länger als 3 Jahrezurückliegend
- oder
- Sie verfügen über mind. 1 Mitarbeiter
- 50% Gesamtförderung
- bis zu 4000€ für Sie
- Ab Investitionshöhe von 1000€ netto
- Maßnahme ist durch kein anderes Programm Förderfähig
- Sitz in Leipzig
- Gründung länger als 3 Jahrezurückliegend
- Sie verfügen über mind. 1 Mitarbeiter
- 50% Gesamtförderung
- bis zu 2000€ für Sie
- Ab Investitionshöhe von 1000€ netto
- kein verarbeitendes Gewerbe/Handwerk
- ist nicht andersweitig Förderfähig
Die Förderung im Überblick
Ziel der Maßnahme
Diese Maßnahme soll den Einsatz kreativwirtschaftlicher Leistungen in Unternehmen fördern. Vor allem
bei Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes sollen die Hemmnisse zur Inanspruchnahme einer
kreativen Leistung abgebaut werden. Ziel ist die Steigerung der Innovationstätigkeit und
Wettbewerbsfähigkeit sowie die Professionalisierung des eigenen Unternehmens. Die
kreativwirtschaftlichen Leistungen sollen sich auf Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens
beziehen.
Gleichzeitig werden Leipziger Unternehmen der Medien- und Kreativwirtschaft durch die Umsetzung
der Dienstleistungsaufträge gestärkt.
Gefördert wird
Gefördert wird die Inanspruchnahme von Kreativ-Dienstleistungen von in Leipzig ansässigen
Unternehmen der Medien- und Kreativbranche.
Vorraussetzungen
1. Die Inanspruchnahme der Kreativleistung erhöht maßgeblich die
Wettbewerbsfähigkeit und Professionalität des antragstellenden
Unternehmens.
2. Die Kreativleistungen dienen der Gestaltung, Visualisierung,
Vermarktung oder Markenbildung eines Produktes oder einer
Dienstleistung des antragstellenden Unternehmens.
3. Die Kreativleistungen zur Professionalisierung des
antragstellenden Unternehmens müssen einen
Mindestauftragswert von insgesamt 1.000 € netto aufweisen.
4. Erklärung, dass das Vorhaben nicht im Rahmen der sächsischen
Mittelstandsrichtlinie (E-Business) oder anderer Bundes- oder
Landesförderprogramme förderfähig ist
Art der Förderng
Die Zuwendung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung und ist nicht rückzahlbar
Höhe
Die Förderung kann in folgenden Kategorien gewährt werden:
Kategorie 1: 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 2.000 €
Kategorie 2: 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 4.000 €,
wenn das antragstellende Unternehmen aus dem
verarbeitenden Gewerbe oder dem Handwerk stammt
Rechtsanspruch
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Antragsstellung
Zeitpunkt | Die Antragstellung ist ganzjährig möglich. Anträge können nur im Umfang der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bewilligt werden. |
Frist | Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde, d.h., dass der Dienstleistungsvertrag frühestens am 1.Tag des im Zuwendungsbescheid definierten Bewilligungszeitraumes geschlossen werden darf. |
Unterlagen | Einzureichen sind folgende Antragsunterlagen: - das Antragsformular mit - Anhang 1: Auflistung aller relevanten Ausgaben - Anhang 3: de-minimis-Erklärung - Angebote/Kostenvoranschläge -> anhand der Unterlagen erfolgt die Berechnung der Fördersumme - Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug - Unternehmens- und Projektbeschreibung: - Kurzvorstellung Unternehmen - Projektbeschreibung mit Darstellung der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit / Professionalisierung des Unternehmens durch die Kreativleistung |
Abrechnungsfrist | Die Umsetzung des Vorhabens ist bis spätestens 3 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraumes durch die Einreichung der Abrechnungsunterlagen nachzuweisen. Zum Jahresende können ggf. kürzere Abrechnungsfristen angeordnet werden |
einzureichende Unterlagen | Einzureichen sind folgende Abrechnungsunterlagen: - Formular Verwendungsnachweis mit - aussagekräftigem Sachbericht zum durchgeführten Projekt - zahlenmäßigem Nachweis über die tatsächlich geleisteten Ausgaben in Gegenüberstellung mit den im Antrag aufgelisteten Positionen - 1 Rechnungskopie (Hauptrechnung) mit dazugehörigem Kontoauszug als Bezahltnachweis |
Auszahlung | Die Auszahlung erfolgt im Erstattungsprinzip – nach Abschluss des Vorhabens, – nach vollständiger Einreichung der Abrechnungsunterlagen, – nach positiver Prüfung der Abrechnungsunterlagen durch das Amt für Wirtschaftsförderung |
Weitere Informationen
im Internet unter www.leipzig.de/mittelstandsprogramm
per Email an wirtschaft@leipzig.de
per Telefon unter 0341-123 5885
persönlich im Amt für Wirtschaftsförderung nach telefonischer
Terminabsprache (Neues Rathaus, EG, Martin-Luther-Ring 4-6,Leipzig)